Ich als Therapeutin bin bei allen Krankenkassen angemeldet (EMR, ASCA, EGK,...). Jedoch
werden die homöopathischen Leistungen nicht von allen Krankenkassen
vollumfänglich bezahlt. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenkasse die
Kosten für eine homöopathische Behandlung übernimmt und wie hoch ihre
Deckung ist.
Für die pünktliche Bezahlung meiner Honorar-Rechnung sind Sie als Patient/Patientin oder
als Verantwortliche/r für die von Ihnen in unsere Gesundheitspraxis zur
Behandlung gebrachte Minderjährige oder entmündigte Personen
verantwortlich.
Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse,
ob Sie eine Zusatz-Versicherung für Alternativ-Medizin abgeschlossen
haben. Die Rückerstattung erfolgt im Rahmen Ihres
Versicherungs-Vertrages. Unabhängig von der Einreichung an Ihre
Krankenkasse und der Auszahlung durch Ihre Krankenkasse, sind unsere
Honorar-Rechnungen von Ihnen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu
bezahlen.
Zahlungsbedingungen: Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugs-Kosten an: Mahnspesen von ca. CHF 19.- pro Mahnung
und Verzugs-Zinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit. Patient
oder Patientin verpflichten sich nebst den vorerwähnten Verzugs-Zinsen
und Verzugs-Kosten auch noch die nach Fälligkeit der Rechnung
anfallenden eventuellen effektiven Inkasso-Kosten (mindestens 9% des
Honorar-Rechnungs-Betrags sowie weitere Aufwendungen gemäss Tarif)
inklusive etwaige Betreibungs- und Prozess-Kosten zu übernehmen.
Unsere Homöopathie-Praxis ist berechtigt, die Rechte aus jeder Honorar-Rechnungs-Forderung an unseren Factor, AVV-Factoring
Aktiengesellschaft, LI-9490 Vaduz, Heiligkreuz 44, abzutreten. Die
Anzeige der Abtretung ist auf jeder Honorar-Rechnung
ersichtlich.
Recht und Gerichtsstand: Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.